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Aktuelle Steuer-News und Tipps


Mit den in unserer umfangreichen Steuer-Checkliste enthaltenen Ste-uertipps können Sie überprüfen, ob Sie bereits alle legalen steuerlichen Gestaltungen im heurigen Jahr genutzt haben. Nehmen Sie sich die Zeit und nutzen Sie unsere Tipps zur Steueroptimierung!




Bei der Investitionsprämie (7% bzw. 14%) wird derzeit auf Basis eines Ministerratsbeschlusses eine Erleichterung im Zusammenhang mit der „ersten Maßnahme“ vorbereitet. Die Frist für die Setzung einer ersten Maßnahme soll dabei von 28.02.2021 auf 31.05.2021 verlängert werden.



Wie bereits vor einigen Wochen aus den Medien zu erfahren war, sollen Gutscheine für den Entfall von Weihnachtsfeiern begünstigt an Mitarbeiter ausgegeben werden können. Nunmehr wurde der entsprechende Gesetzesbeschluss im sogenannten COVID-19-Steuermaßnahmengesetz gefasst. Über die vielen anderen in diesem Gesetz geänderten und neuen Bestimmungen werden wir noch gesondert berichten.

Viele der im Frühjahr vom Finanzamt anlässlich der Corona-Krise gewährten Steuerstundungen laufen am 30.09. bzw. 01.10.2020 aus. Der Gesetzgeber hat rechtzeitig reagiert und eine automatische Verlängerung der Stundung bis 15. Jänner 2021 geschaffen. Die Regelung über die automatische Abgabenstundung beinhaltet folgende Details:




Die geplante Steuerreform wurde vor kurzem von der Bundesregierung vorgestellt. Die Reform soll im wesentlichen eine Reduktion des Einkommensteuertarifs sowie ein neues Einkommensteuergesetz 2020 bringen.



Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten (zB Name, Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse) von natürlichen Personen erhoben, gespeichert, verändert, verwendet oder übermittelt werden. Wir gehen davon aus, dass fast jedes Unternehmen betroffen ist (zB durch Erstellung einer Kundendatei, Mitarbeiterdatenbank etc.).


Gutscheine sind ab 2019 unter bestimmten Umständen sofort umsatzeuerpflichtig. Bislang führte der Verkauf eines Gutscheines noch nicht zu einer Umsatzsteuerpflicht, wenn der Gutschein zum Bezug verschiedener Waren oder nicht ...



Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde ein neues Register geschaffen, an welches die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von fast allen Gesellschaftsformen gemeldet werden müssen. Die Meldungen sind erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 zu erstatten.


Mit den in unserer umfangreichen Steuer-Checkliste enthaltenen Ste-uertipps können Sie überprüfen, ob Sie bereits alle legalen steuerlichen Gestaltungen im heurigen Jahr genutzt haben. Nehmen Sie sich die Zeit und nutzen Sie unsere Tipps zur Steueroptimierung!
Gesellschafter-Geschäftsführer


Ist ein Geschäftsführer mit mehr als 25% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, wird er als wesentlich beteiligter Geschäftsführer bezeich-net. Es kommt in der Praxis häufig vor, dass ein derartiger Geschäftsführer ein Kfz, das im Besitz der GmbH steht, auch für private Zwecke nutzen kann. Wie ist dieser Privatanteil zu bemessen?
Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten (Beschlussfassung noch knapp vor Nationalratswahlen)

Wegfall der Mietvertragsgebühr, Forschungsprämie


Internatskosten von Lehrlingen ab 01.01.2018

Änderungen bei der Tragung von Internatskosten von Lehrlingen (wenn der Wohnsitz vom Berufsschulstandort so weit entfernt liegt, dass eine tägliche Anreise nicht möglich ist): Nach bisheriger Rechtslage musste der Lehrberechtigte dem Lehrling nur jenen Teil der Internatskosten ersetzen, der die Lehrlingsentschädigung überstieg. Kollektivvertragliche Regelungen konnten Abweichungen vorsehen.

Neu ist nunmehr ab 01.01.2018, dass der Lehrberechtigte die gesamten Internatskosten (Unterbringung und Verpflegung) eines Lehrlings, die zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, zur Gänze zu tragen hat. Der Lehrberechtigte erhält aber die Kosten auf Antrag bei der für ihn zuständigen Lehrlingsstelle zur Gänze erstattet. Die Erstattungsmöglichkeit besteht für Internatsaufenthalte ab dem 01.01.2018. Die Lehrlingsentschädigungen sind daher ab dem 01.01.2018 in voller Höhe dem Lehrling auszubezahlen.

Registrierkassa - Jahresbeleg

Zum Jahresende ist mit der Registrierkasse ein Jahresbeleg zu erstellen, der gleichzeitig der Monatsbeleg für den Dezember ist. Bitte vergessen Sie nicht, dass der Jahresbeleg (so wie bereits der Startbeleg) bis spätestens 15. Februar 2018 über Finanz-Online zu prüfen ist. Sofern die Prüfung nicht automatisch über einen Web-Service erfolgt, können Sie uns gerne den Jahresbeleg zur Durchführung der Prüfung übermitteln.

Beschäftigungsbonus – Anträge nur noch bis 31.01.2018

Anträge für die Gewährung eines Beschäftigungsbonus können nur noch bis 31.01.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich.


Am 01.04.2017 wird es ernst: Ab diesem Tag tritt die zweite Etappe der Registrierkassenpflicht mit der Konsequenz in Kraft, dass jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt sein muss.



Die Gesetzgebung konzentriert sich verstärkt auf die Bekämpfung von Sozialbetrug. Zu diesem Zweck wurde das sogenannte Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen, das seit 01. Jänner dieses Jahres in Kraft ist. Nun wird wohl niemand ernsthaft Einwände gegen die Bekämpfung von Sozialbetrug haben. Dennoch sind einige Regelungen des Gesetzes kritisch zu sehen, da diese sehr leicht auch gesetzestreu agierende Unternehmen in Bedrängnis bringen können.

Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen. Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können für die Dauer von drei Jahren einen 50%igen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten beantragen.


Seit 01.01.2016 gilt ein steuerliches Abzugsverbot für Barzahlungen von Bauleistungen, sofern der Auftrag von einem mit dieser Bauleistung beauftragten Unternehmen an ein anderes Unternehmen (Subunternehmer) weitergegeben wird.



PECUNIA Steuerberatung GmbH
Austraße 13/1/3
3500 Krems/Donau
Tel. +43 2732 71239
Fax +43 2732 71239 30
Mail: kontakt@pecunia-wt.at

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