
In einer der letzten Sitzungen des Nationalrates vor der Nationalratswahl wurde die Mietvertragsgebühr für Wohnungsmieten abgeschafft. Im folgenden finden Sie einen ersten Überblick.
Bisher musste bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages die Mietvertragsgebühr berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Diese den Vermieter treffende Verpflichtung entfällt künftig bei der Vermietung von Wohnungsmieten. Für alle anderen Mietverträge (zB von Geschäftsräumlichkeiten) bleibt alles beim alten.
Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr wurde nicht mit einem exakten Inkrafttretensdatum beschlossen, sodass Wohnungsmietverträge bis zum Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt noch der Mietvertragsgebühr unterliegen (voraussichtlich Anfang November).
Unter die Neuregelung fallen Gebäude(-teile), die überwiegend Wohnzwecken dienen. Dazu zählen auch Keller, Dachbodenräume, Abstellräume und Hausgärten, die typischerweise einer Wohnung zugeordnet sind. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt nach Ansicht des Finanzministeriums dann vor, wenn die zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten flächenmäßig überwiegen.
Forschungsprämie
Die Forschungsprämie wurde mit Wirksamkeit ab 01.01.2018 auf 14% angehoben. Nähere Details finden Sie in den PECUNIA NEWS mit den Steuertipps zum Jahresende 2017.
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