Steuerreform - erste Informationen - PECUNIA Steuerberatung | Die Steuerexperten in Krems

Logo PECUNIA Steuerberatung GmbH
PECUNIA Steuerberatung
Direkt zum Seiteninhalt














Hinweis
Wir möchten darauf hinweisen, dass die auf dieser Website behandelten Themen aufgrund der Komplexität des Steuer- bzw. Wirtschaftsrechts vereinfacht und insbesondere nicht in allen Einzelfällen dargestellt sind bzw. sein können. Wir bitten um Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden kann.

Für nähere Auskünfte zu diesen oder anderen Themen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Steuerreform - erste Informationen

Die geplante Steuerreform umfasst im wesentlichen folgende Maßnahmen. Detaillierte Informationen werden erst mit einem Gesetzesentwurf vorliegen, der derzeit noch nicht existiert.

Einkommensteuergesetz

  • Ausarbeitung eines neues Einkommensteuergesetz 2020 mit der Zielsetzung einer strukturellen Reform und Modernisierung der steuerlichen Gewinnermittlung (Firmenwertabschreibung, gewillkürtes Betriebsvermögen, pauschale Rückstellungen …)
  • Reduktion des Einkommensteuertarifs in zwei Schritten:
- ab 2021: Herabsenkung des Eingangssteuersatz von 25% auf 20%
- ab 2022: Herabsenkung der Steuerstufen von 35% auf 30% und von 42% auf 40%
  • unbefristete Geltung des Spitzensteuersatz von 55%
  • Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen ab 2020
  • Neue Kleinunternehmerpauschalierung: Bis zu einem Jahresumsatz von Euro 35.000 sollen pauschale Betriebsausgaben von 60% (bei Dienstleistern 35%) des Umsatzes abgezogen werden können
  • Ausweitung des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrag bis Euro 100.000) ab 2022
  • Stufenweise Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter:
- ab 2020: Erhöhung der GWG-Grenze von derzeit Euro 400 auf Euro 800
- ab 2021: Erhöhung der GWG-Grenze auf Euro 1.000
  • Ausweitung der Forschungsprämie: Ansatz eines fiktiven Unternehmerlohns, daher interessant für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
  • Anhebung des Werbekostenpauschales von Euro 132 auf Euro 300 ab 2022
  • Steuerliche Begünstigung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung in Höhe von 10% des Gewinnes, max. Euro 3.000 pro Jahr und Mitarbeiter
  • Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten ab 2022
  • Einführung von „abzugsfähigen Privatausgaben“, mit welchem die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ersetzt werden

Umsatzsteuergesetz

  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze (Grenze für Umsatzsteuerpflicht) von einem jährlichen Umsatz von Euro 30.000 auf Euro 35.000
  • Ermäßigter USt-Satz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen ab 2020
  • Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, E-Bikes, Elektromotorräder

Körperschaftsteuergesetz

  • Reduktion des Körperschaftsteuertarifs in zwei Schritten:
- ab 2022: Senkung des KÖSt-Satzes von 25% auf 23%
- ab 2023: Senkung des KÖSt-Satzes auf 21%

Sonstiges

  • Betriebsprüfung auf Antrag (bei Betriebsübertragung oder –aufgabe)
  • Anhebung der Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte auf Euro 700.000 Umsatz
  • Verteilung der Einkünfte von Landwirten auf 3 Jahre, sofern diese von den Auswirkungen des Klimawandels erheblich betroffen sind
  • Bündel an abgabenrechtlichen Detailmaßnahmen im Umweltbereich (zB Normverbrauchsabgabe und motorbezogene Versicherungssteuer – Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß werden höher besteuert)
  • Teilweise Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren (zB für Vergleiche, Zessionen, Bürgschaftserklärungen)
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer



PECUNIA Steuerberatung GmbH
Austraße 13/1/3
3500 Krems/Donau
Tel. +43 2732 71239
Fax +43 2732 71239 30
Mail: kontakt@pecunia-wt.at

PECUNIA Steuerberatung GmbH

Austraße 13/1/3
3500 Krems/Donau
Tel. +43 2732 71239
Fax +43 2732 71239 30
Mail: kontakt@pecunia-wt.at

Services

Steuerberatung
Umgründungen
Jahresabschlüsse
Buchhaltung
Personalverrechnung
Consulting
Zurück zum Seiteninhalt