Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Der Jahresabschluss setzt den Schlusspunkt des Rechenwerks eines Geschäftsjahres. Er zeigt den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg und stellt somit eine wichtige Informationsgrundlage für den Unternehmer dar. Uns ist bewusst, dass ein optimal erstellter Jahresabschluss ein wichtiger Faktor bei der Bonitätsbeurteilung durch Banken ist..
Gleichzeitig ist der Jahresabschluss Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen. Viele gesetzliche Ansatz- und Bewertungsspielräume können nicht unbeträchtliche Auswirkung auf die laufende und künftige Steuerbemessungsgrundlage haben. Nicht zu vergessen sind zahlreiche rechtliche Anknüpfungspunkte an den Jahresabschluss. So bestimmt bei einer Kapitalgesellschaft das ausgewiesene Bilanzergebnis das maximal rechtlich zulässige Ausschüttungsvolumen. Ein negatives Eigenkapital führt zur weitreichenden Frage mit Erläuterungspflicht im Anhang, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt und Insolvenz anzumelden ist.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist unser Tagesgeschäft. Wir beachten dabei natürlich die steuerlichen und unternehmensrechtlichen Pflichten, legen aber auch stark Augenmerk auf Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Interessen zu wahren und Sie vor Risiken zu schützen. Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung.
Ihre Vorteile
- Optimierung Ihrer laufenden und künftigen Steuerbelastung
- Nutzen aller Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume für ein optimales Ergebnis
- Berücksichtigung der Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht
- Analyse der Vermögens- und Ertragsstruktur
- Unterstützung bei der Präsentation bei Ihrer Bank
- einfache Abwicklung