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Aktuelle Steuer-News und Tipps




Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten (zB Name, Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse) von natürlichen Personen erhoben, gespeichert, verändert, verwendet oder übermittelt werden. Wir gehen davon aus, dass fast jedes Unternehmen betroffen ist (zB durch Erstellung einer Kundendatei, Mitarbeiterdatenbank etc.). Datenschutz ist über den 25.05.2018 hinaus ein permanenter Prozess, da sich die Beurteilung eines gesetzeskonformen Datenschutzes am jeweiligen Stand der Technik orientiert.




Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde ein neues Register geschaffen, an welches die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von fast allen Gesellschaftsformen gemeldet werden müssen. Die Meldungen sind erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 zu erstatten. Seit Anfang Mai sind nunmehr die technischen Voraussetzungen vorhanden, dass auch bestimmte Parteienvertreter – wie Steuerberater – diese Meldungen für ihre Klienten vornehmen können.









Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten (Beschlussfassung noch
knapp vor Nationalratswahlen)







Steuer-Check 2017 zur Nutzung
aller legalen steuerlichen Gestaltungsspielräume







Wegfall der Mietvertragsgebühr
Forschungsprämie




Internatskosten von Lehrlingen ab 01.01.2018

Änderungen bei der Tragung von Internatskosten von Lehrlingen (wenn der Wohnsitz vom Berufsschulstandort so weit entfernt liegt, dass eine tägliche Anreise nicht möglich ist):

Nach bisheriger Rechtslage musste der Lehrberechtigte dem Lehrling nur jenen Teil der Internatskosten ersetzen, der die Lehrlingsentschädigung überstieg. Kollektivvertragliche Regelungen konnten Abweichungen vorsehen.

Neu ist nunmehr ab 01.01.2018, dass der Lehrberechtigte die gesamten Internatskosten (Unterbringung und Verpflegung) eines Lehrlings, die zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, zur Gänze zu tragen hat. Der Lehrberechtigte erhält aber die Kosten auf Antrag bei der für ihn zuständigen Lehrlingsstelle zur Gänze erstattet. Die Erstattungsmöglichkeit besteht für Internatsaufenthalte ab dem 01.01.2018. Die Lehrlingsentschädigungen sind daher ab dem 01.01.2018 in voller Höhe dem Lehrling auszubezahlen.



Registrierkassa - Jahresbeleg

Zum Jahresende ist mit der Registrierkasse ein Jahresbeleg zu erstellen, der gleichzeitig der Monatsbeleg für den Dezember ist. Bitte vergessen Sie nicht, dass der Jahresbeleg (so wie bereits der Startbeleg) bis spätestens 15. Februar 2018 über Finanz-Online zu prüfen ist.

Sofern die Prüfung nicht automatisch über einen Web-Service erfolgt, können Sie uns gerne den Jahresbeleg zur Durchführung der Prüfung übermitteln.



Beschäftigungsbonus – Anträge nur noch bis 31.01.2018

Anträge für die Gewährung eines Beschäftigungsbonus können nur noch bis 31.01.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch nicht abgesendete Anträge werden nach dem 31.01.2018 vom AWS nicht mehr entgegengenommen.




Am 01.04.2017 wird es ernst: Ab diesem Tag tritt die zweite Etappe der Registrierkassenpflicht mit der Konsequenz in Kraft, dass jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt sein muss.



Seit kurzem konzentriert sich die Gesetzgebung verstärkt auf die Bekämpfung von Sozialbetrug. Zu diesem Zweck wurde das sogenannte Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen, das seit 01. Jänner dieses Jahres in Kraft ist. Nun wird wohl niemand ernsthaft Einwände gegen die Bekämpfung von Sozialbetrug haben. Dennoch sind einige Regelungen des Gesetzes kritisch zu sehen, da diese sehr leicht auch gesetzestreu agierende Unternehmen in Bedrängnis bringen und weitreichende Folgen haben können.



Beschäftigungsbonus - ab 01.07.2017

Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen. Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können für die Dauer von drei Jahren einen 50%igen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten beantragen.



Seit 01.01.2016 gilt ein steuerliches Abzugsverbot für Barzahlungen von Bauleistungen, sofern der Auftrag von einem mit dieser Bauleistung beauftragten Unternehmen an ein anderes Unternehmen (Subunternehmer) weitergegeben wird.
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Tel. 02732/712 39, Fax 02732/712 39-30
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