Aufteilung von Pauschalentgelten in der Hotellerie
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Wir möchten darauf hinweisen, dass die auf dieser Website behandelten Themen aufgrund der Komplexität des Steuer- bzw. Wirtschaftsrechts vereinfacht und insbesondere nicht in allen Einzelfällen dargestellt sind bzw. sein können. Wir bitten um Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden kann.
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In der Gastronomie bzw. Hotellerie werden oftmals Pauschalpreise für die Beherbung und Verköstigung (zB Halbpension oder Vollpension) verrechnet. Da die Umsatzsteuersätze für die Einzelleistungen unterschiedlich hoch sind, ist das Entgelt aufzuspalten.
Die Aufteilung erfolgt bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen für die Leistungsteile im Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Die Umsatzsteuerrichtlinien des BMF lassen auch den Rückgriff auf die durchschnittlichen Einzelverkaufspreise des letzten Jahres zu.
Sind die Einzelverkaufspreise nicht verfügbar, ist nach den Kosten aufzuteilen. Das BMF lässt in Abhängigkeit von der Preiskategorie folgende pauschale Prozentsätze für die Aufteilung des Pauschalpreises zu (Nächtigung 13% USt, Frühstück 10% USt):
Preis pro Person und Nacht - bis 140 Euro brutto:
- Zimmer mit Frühstück: 80% für Nächtigung, 20% für Frühstück
- Zimmer mit Halbpension: 60% für Nächtigung, 40% für Halbpension
- Zimmer mit Vollpension: 50% für Nächtigung, 50% für Vollpension
Preis pro Person und Nacht - bis 180 Euro brutto:
- Zimmer mit Frühstück: 82,50% für Nächtigung, 17,50% für Frühstück
- Zimmer mit Halbpension: 65% für Nächtigung, 35% für Halbpension
- Zimmer mit Vollpension: 55% für Nächtigung, 45% für Vollpension
Preis pro Person und Nacht - bis 250 Euro brutto:
- Zimmer mit Frühstück: 85% für Nächtigung, 15% für Frühstück
- Zimmer mit Halbpension: 70% für Nächtigung, 30% für Halbpension
- Zimmer mit Vollpension: 60% für Nächtigung, 40% für Vollpension
Preis pro Person und Nacht - über 250 Euro brutto:
- Zimmer mit Frühstück: 90% für Nächtigung, 10% für Frühstück
- Zimmer mit Halbpension: 80% für Nächtigung, 20% für Halbpension
- Zimmer mit Vollpension: 70% für Nächtigung, 30% für Vollpension
Nimmt eine Nachmittagsjause den Umfang einer vollen Mahlzeit ein, können die Prozentsätze für Vollpension verwendet werden.
Getränke (ausgenommen Getränke eines ortsüblichen Frühstücks) unterliegen grundsätzlich 20% USt. Alkoholische Getränke sind nicht Teil eines ortsüblichen Frühstücks und daher immer mit 20% USt zu verrechnen. Sind im Rahmen von All-Inclusive-Angeboten Tischgetränke von untergeordnetem Wert (Einkaufspreis liegt unter 5% des Pauschalpreises) beinhaltet, sehen die UStRL eine Erhöhung der oben angeführten Prozentsätze für den Nächtigungsanteil um 5 Prozentpunkte vor (zB beträgt somit bei der Preiskategorie bis 140 Euro bei Vollpension der Prozentsatz für Nächtigung 55%, für Frühstück 45%).